Gemäß Artikel 45 der CLP-Verordnung sind Unternehmen, die gefährliche Gemische in Verkehr bringen, verpflichtet, den zuständigen nationalen Stellen über bestimmte gefährliche Gemische Informationen zur Verfügung zu stellen. Die benannten Stellen leiten diese Informationen an die Giftinformationszentren weiter, damit diese Laien oder Angehörigen der Heilberufe im Notfall Empfehlungen geben können. In Anhang VIII der im März 2017 angenommenen CLP-Verordnung sind die harmonisierten Anforderungen für Meldungen an Giftinformationszentren (PCN) festgelegt, die ab dem 1. Januar 2021 gelten.
Die Schritte zur Erfüllung dieser neuen Verpflichtungen sind (kurzum):
- Benutzerregistrierung im ECHA-Portal (ECHA account erstellen)
- Hinzufügen einer juristischen Person (für neue Benutzer)
- Erstellung von UFI-Code (Unique Formula Identifier)
- Der UFI-Code zum Sicherheitsdatenblatt und zum Produktetikett hinzufügen
- Vorbereitung eines Dossiers zur Benachrichtigung an das Giftnotrufzentrale (PCN):
- Erstellung eines neuen Dossiers
- Kontaktpersonen hinzufügen
- pH-Werts der Mischung eingeben
- toxikologischer Informationen eingeben
- Berichterstattung über die Zusammensetzung des Gemisches (Zugabe aller gefährlichen Stoffe)
- Zuweisung von UFI und anderen Identifikatoren
- Informationen zur Klassifizierung von Gemischen und Etikettenelementen eingeben
- Bereitstellung von Produktinformationen (Handelsname, Farbe, Verwendung, Verpackung usw.)
Nach Abschluss aller Schritte (im PCN portal) wird das Dossier zur Überprüfung eingereicht. Wenn alles fehlerfrei abgeschlossen ist, wird die Eingabe bestätigt. Wenn das System Fehler oder fehlende Informationen erkennt, müssen die Fehler behoben werden.
Wenn Sie dieses lange und manchmal komplizierte Verfahren nicht selbst durchführen möchten, kontaktieren Sie uns! Unser erfahrenes Team kann alles für Sie erledigen. Nach Abschluss der Eingabe senden wir Ihnen auch eine Bestätigung (Submission report) für die Inspektionszwecken.