In Slowenien, muss die natürliche oder juristische Person (im Folgenden: der Melder), die das Biozid-Produkt (BP) auf dem Markt plasiert, dieses BP an unser Chemikalien Büro (URSK) melden. Davor müssen Sie sich bei URSK Genehmigung zum Verkauf von Gefährlichen Stoffen einholen. Die Bedingung für diese Genehmigung ist, dass der Melder einen Chemikalien Berater nach unserem ChemikalienGesetz hat (auch verträglich möglich).
Der Melder kann der Hersteller in Slowenien oder außerhalb der Republik Slowenien oder unmittelbaren Käufer in der Republik Slowenien sein. Es kann mehrere direkte Kunden von einem Anbieter im Ausland sien, jedoch mussen alle separat eine Meldung von dasselbes BP beim Büro machen. Kurz gesagt: jede juristische oder natürliche Person, die BP über die Slowenische Grenze einbringt, muss zuerst, bevor der Verkauf, diese BP an unserem Büro einmelden.
Die Meldung muss enthalten:
– Abgeschlossene vorgeschriebener Form
– Wirksamkeitstest
– volständige Zusammensetzung
– SDS von BP in slowenischer Sprache
– BP-Etikett in slowenischer Sprache
– Sicherheitsdatenblatt von Wirkstoff/-en
– Sicherheitsdatenblätter aller gefährlichen Inhaltsstoffe
– Falls erforderlich, abhängig von der PT, noch andere Dokumente.
Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern oder dass wir Ihnen im Detail, wie das System funktioniert erklären, können Sie uns an diese Handy rufen: + 386 41 578 548 oder Sie können uns einfach ein Email schreiben an: info@kemikalije.biz
Wenn Sie eine Übersetzung der Datenblatt oder Etikett möchten, stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Mehr info:
Falls Sie ein Biozid- Produkt in RS melden möchten, unabhängig davon, ob es gefährlich ist oder nicht, müssen sie slowenisches Sicherheitdatenblatt und Etikett, die muss im Einklang mit Slowenische Vorschriften sein, haben. Ebenso muss »Application form« sehr gut ausgefühlt sein. Natürlich müssen Sie auch die Gebühren zahlen.
Achtung, Anmeldung eines Biozid-Produktes in RS unterliegt der nationalen Gesetzgebung.
Haben Sie weitere Fragen? Wir antworten gerne Kontakt